Zinsen für Steuernachzahlungen aus 2025

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Ab 1. Oktober laufen wieder Zinsen für Nachzahlungen aus dem Vorjahr. So vermeiden Sie Zinsen:

Die Zinsen, die die Finanz auf Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer verlangt, betragen zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – derzeit 4,03 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt mit 1. Oktober und endet mit der Erstellung des Bescheides, längstens jedoch nach 48 Monaten.

Zinsen werden nur dann fällig, wenn diese 50 Euro übersteigen. Durch den zuletzt gestiegenen Zinssatz verkürzt sich der zinsenfreie Zeitraum, innerhalb dessen noch keine Anspruchszinsen anfallen:

Abgabenschuld
in Euro

keine Anspruchszinsen bei (An-)Zahlung bis

1.000

26.12.2027

2.000

14.05.2027

4.000

21.01.2027

6.000

14.12.2026

8.000

25.11.2026

10.000

14.11.2026

15.000

30.10.2026

20.000

22.10.2026

50.000

09.10.2026

Um Zinsen zu vermeiden, können Sie beim Finanzamt eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung leisten. Die Überweisung muss mit der Verrechnungsanweisung E 01-12/2025 (Einkommensteuer) bzw. K 01-12/2025 (Körperschaftsteuer) erfolgen.

Wichtig: Überweisen Sie einige Tage vor dem Ende des zinsenfreien Zeitraums, sonst besteht die Gefahr, dass Zinsen vorgeschrieben werden, wenn auch nur ein Tag überschritten wird. Es gilt das Datum des Eingangs beim Finanzamt.

Tipp: Ob es günstiger ist den Kredit über die Hausbank oder beim Finanzamt auszunutzen, ist im Einzelfall zu prüfen. Vor allem aus dem Aspekt, dass Anspruchszinsen für Einkommen- und Körperschaftsteuer steuerlich nicht absetzbar sind.

Zinsen auf Gutschriften

Wer zu viel vorausgezahlt hat, erhält aus der Veranlagung eine Gutschrift, die dann verzinst zurückbezahlt wird. Der Zinssatz beträgt ebenfalls 4,03 Prozent, was im Vergleich zum Sparbuch sehr hoch ist. Allerdings müssen Gutschriftzinsen ebenfalls die Bagatellgrenze von 50 Euro übersteigen. Die obige Tabelle zeigt, wann bei welcher Gutschrifthöhe die Veranlagung erfolgen muss. Wird vorher veranlagt, gibt es keine Zinsen. Es sind jedoch die Abgabetermine für die Steuererklärungen zu beachten.

Zinsen auf Nachzahlungen für Umsatzsteuer

Auch für die Umsatzsteuer wurden in Punkto Verzinsung ähnliche – jedoch viel komplexere -Regelungen geschaffen.

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