Sachbezug für E-Dienstwägen: Das plant die Regierung ab 2027

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Smart me AG - Pexels.com
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Die Ära der vollständigen Steuerfreiheit für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwägen in Österreich steht offenbar vor dem Ende. Im Rahmen des geplanten Doppelbudgets 2027/2028 plant die Bundesregierung die Einführung eines Sachbezuges für E-Autos und sorgt damit für massive Kritik.

Stufenweise Einführung des Sachbezugs ab 2027

Bislang galt die Privatnutzung eines rein elektrisch betriebenen Firmen-Pkw als steuerfreier Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (0 % Sachbezug). Die neuen Pläne sehen jedoch eine schrittweise Einführung einer Abgabepflicht vor:

  • 2027: Für den Einstieg soll ein niedriger, derzeit noch nicht näher bezifferter Sachbezugswert gelten.
  • 2028: Ab diesem Jahr soll der Sachbezugswert auf 0,75 Prozent der Anschaffungskosten steigen.

Trotz dieser Neuerung bleiben Elektroautos im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor – für die je nach CO2-Ausstoß 1,5 oder 2 Prozent Sachbezug anfallen – steuerlich weiterhin begünstigt. Dennoch verliert das E-Auto seinen Status als „Null-Steuer-Privileg“.

Finanzielle Auswirkungen für Nutzer

Die Einstufung der Privatnutzung als geldwerter Vorteil führt unmittelbar zu einer höheren Steuer- und Abgabenbelastung. Sollte die bei Verbrennern übliche Deckelung der Anschaffungskosten von 48.000 Euro inkl. Umsatzsteuer auch auf Elektrofahrzeuge angewendet werden, ergäbe sich ab 2028 ein maximaler Sachbezug von 360 Euro pro Monat. Nutzer eines E-Firmenwagens müssen sich also darauf einstellen, dass ihr Netto-Gehalt durch diese Maßnahme sinken wird. Bereits seit April 2025 werden Elektroautos zudem stufenweise in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen, was die Kosten für einen typischen Mittelklassewagen bereits jetzt um etwa 350 bis 500 Euro pro Jahr erhöht hat.

Gesetzesentwurf in Kürze erwartet

Obwohl die Eckpunkte der Reform bereits bekannt sind und die Verhandlungsergebnisse grob kommuniziert wurden, liegt ein konkreter Gesetzesentwurf aktuell noch nicht vor. Dieser sollte aber in den nächsten Tagen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes veröffentlicht werden und bis zur Budgetrede des Finanzministers am 10. Juni 2026 beschlossen sein.

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