Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026

2026-01

fadfebrian - iStock
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Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt

Alle DienstnehmerInnen müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. Steuerberatungskanzlei ist geschlossen) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchführen:

  • per Telefon 05 0766 1460 oder
  • per Fax 05 0766 1461 (Fax-Vorlage)

Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.

Lohn- und Gehaltserhöhungen

Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2026 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter und -löhne werden im Schnitt um 2,55 Prozent erhöht. Die Überzahlungen bleiben aufrecht und werden aufgerundet.
  • Metallgewerbe Arbeiter und Angestellte: Die Mindestlöhne werden um 2,2 Prozent erhöht; die IST-Löhne um 1,8 Prozent – maximal 85 Euro (Arbeiter) bzw. 95 Euro (Angestellte).
  • Angestellte in Information und Consulting: Die Mindestgehälter und Zulagen werden durchschnittlich um 2,85 Prozent erhöht, Lehrlingseinkommen um 3,5 Prozent.

Sozialversicherungswerte 2026

Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2026

Änderung der steuerlichen Regelungen bei Überstundenzuschlägen

Der Freibetrag erhöht sich 2026 auf 15 Überstunden und max. 170,00 Euro pro Monat. Das entsprechende Gesetz soll im Jänner 2026 beschlossen werden.

Erweiterte Datenangabe bei der SV-Anmeldung der ÖGK

Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden) muss angegeben werden.

Neue Kündigungsregelungen bei freien Dienstnehmern

Es gilt nun eine Kündigungsfrist von vier Wochen in den ersten beiden Jahren.

Anhebung des Wohnbauförderungsbeitrages für Wien

Die Sozialversicherungsbeiträge für Dienstgeber und Dienstnehmer erhöhen sich.

Pendlereuro

Der Pendlereuro erhöht sich von zwei auf sechs Euro pro Jahr für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Er wird zusätzlich zum Pendlerpauschale gewährt.

Öffi-Fahrtkosten Dienstreisen

Es können entweder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die fiktiven Fahrtkosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel ersetzt werden. Der Kostenersatz pro Jahr ist auf die Höhe des Klimatickets Österreich Classic begrenzt (2026: 1.400 Euro). Ein pauschaler Beförderungszuschuss („Öffi-Kilometergeld“) ist nicht mehr steuerfrei.

Tipp: Zahlt der Dienstgeber keine oder zu niedrige Kostenersätze, können diese als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden.

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.

Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.

Bleiben Sie informiert. Maximieren Sie Ihre Vorteile.

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