E-Commerce: Widerrufsbutton ab Juni Pflicht

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Volodymyr Kalyniuk -istockphoto
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Damit Verbraucher im Internet abgeschlossene Verträge leicht widerrufen können, muss es ab 19. Juni 2026 in allen Webshops eine Widerrufsfunktion geben.

Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Erhalt

der Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf ist an keine spezielle Form gebunden. Ab 19. Juni 2026 müssen Online-Shops zusätzlich eine eigene Widerrufsfunktion anbieten.

Die Rücktrittsfunktion muss gut lesbar mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung gekennzeichnet werden. Der Button muss während der gesamten Rücktrittsfrist durchgehend verfügbar sein sowie auf der Online-Benutzeroberfläche hervorgehoben und für Verbraucher leicht zugänglich platziert werden.

Der Rücktrittsprozess muss sich für die Konsumenten einfach gestalten und ist im neuen Gesetz näher beschrieben.

Die neue Regelung stammt aus einer EU-Richtlinie, die aktuell in Österreichisches Recht umgesetzt wird. Es können sich daher noch Kleinigkeiten ändern.

Tipp: Betreiber von Webshops sollten sich beeilen, die notwendigen Adaptierungen durchzuführen. Klären Sie bei einem zugekauften oder gemieteten Webshop, wie ein solcher Widerrufsbutton eingerichtet wird.

Parlament: Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (Stand Ministerialentwurf)

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