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NGO & Spendenbegünstigungen
Wir unterstützen Vereine bei der Beantragung und Beibehaltung der Spendenbegünstigung – kompetent, rechtssicher und persönlich.

G & W Steuerberatung
Beratung für Vereine & Spendenbegünstigungen
G&W Steuerberatung unterstützt abgabenrechtlich begünstigte Vereine bei der Beantragung und Beibehaltung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a EStG 1988 – kompetent, effizient und mit langjähriger Erfahrung im gemeinnützigen Bereich.

Unsere Leistungen im Überblick
Die Pauschalen gelten für kleine Vereine, die bisher länger als zwölf Monate bestehen. Voraussetzung ist die aktive Mitarbeit und die vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen in digitaler Form weiteren Verarbeitung und Prüfung.
Für die Beauftragung sind Vollmachts- und Auftragsschreiben, AAB und BAB und Datenschutzhinweise vom vertretungsbefugten Organ zu unterfertigen, ein Stammdatenblatt vollständig auszufüllen und die Kopien von Identifikationsnachweisen in digitaler Form zu übermitteln.
Erstmalige Erlangung der Spendenbegünstigung
in unserer Wiener Kanzlei oder digital via ZOOM oder TEAMS
- Prüfung der Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben
-
- Gemeinnützigkeit bzw. Mildtätigkeit gem. §§ 35 bzw. 37 Bundesabgabenordnung (BAO)
- Unmittelbare Förderung, tatsächliche Geschäftsführung und ausschließlicher begünstigter Zweck
- Konformität der Vereinsstatuten
- Voraussetzungen gemäß § 4a EStG 1988:
- begünstigter Zweck von mindestens zwölf Monaten
- nur entbehrlicher oder unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 und 2 BAO)
- jährliche elektronische (private) Spendermeldung bis Ende Feber (an das Finanzamt)
- etc.
- Erstellung des Antrages und Unterstützung bei der Einreichung beim zuständigen Finanzamt
-
- Beantragung einer Steuernummer für den Verein (sofern noch nicht vorhanden)
- Einreichung des elektronischen Antrages in FinanzOnline (nur über den FON-Zugang durch einen Steuerberater möglich) unter Beilage der Vereinsstatuten
- Beratung und Begleitung während des gesamten Verfahrens im Rahmen eines Erstgesprächs und Unterstützung bei Rückfragen durch das Finanzamt
Jährliche Meldung zur Spendenbegünstigung
Ab dem Jahr 2025 muss zur Beibehaltung der Spendenbegünstigung
- jährlich (innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Rechnungs- oder Wirtschaftsjahres)
- dem Finanzamt Österreich ausschließlich über FinanzOnline
- durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter (Steuerberater)
gemeldet werden, dass die Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung weiterhin erfüllt sind.
Weitere Dienstleistungen, unabhängig von der Spendenbegünstigung
Sollten weitere Dienstleistungen von uns in Anspruch genommen werden, werden die geltenden Verrechnungssätze entsprechend der benötigten Zeit und dem tatsächlichen Leistungsaufwand auf Stundenbasis veranschlagt. Die einzelnen Stundensätze variieren gemäß dem Grad der jeweils übernommenen Verantwortung, des Ausbildungsstandes sowie der erforderlichen Erfahrungen, Expertise und Kenntnisse.
Wir sind natürlich darum bemüht, unseren Aufwand auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren.
Für die Durchführung des Auftrages und hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung, auch im Verhältnis zu Dritten, kommen die Allgemeinen Auftragsbedingungen („AAB“) für Wirtschaftstreuhänder in der von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder approbierten Fassung, die beiliegenden Besonderen Auftragsbedingungen („BAB“) der G & W Steuerberatungs GmbH, sowie unsere Auftrags- und Vollmachtsbedingungen zur Anwendung. Sämtliche Dokumente sind unter https://www.steuerservice.at/aab-und-bab/ abrufbar.